Kuppelung

Kuppelung
Kụp|pe|lung:

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Kụpp|lung, Kuppelung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das An-, Einkuppeln; das Verbinden: die K. der Eisenbahnwagen erfolgt heute meist automatisch; Ü Die Kuppelung von Weltanschauung mit Tätigkeiten, die nur wenig von ihr vertragen, wie die Politik (Musil, Mann 594). 2. a) (Verkehrsw.) lösbare Vorrichtung zum Verbinden, Aneinanderkoppeln von Fahrzeugen, Wagen: die Kupplungen einhängen, die Bremsschläuche verbinden (Johnson, Mutmaßungen 166); b) (Technik) [bewegliche] Verbindung zwischen Maschinen- u. Geräteteilen, durch die Kräfte, Drehmomente übertragen werden u. ein synchrones Funktionieren ermöglicht wird: die K. aus-, einrücken; In jedes Objektiv wird ein Zentralverschluss eingebaut und so mit Kupplungen versehen, dass er mit dem Filmtransport gespannt wird und die Blende mit dem Auslösen einspringt (Kosmos 2, 1965, 44). 3. <nur Kupplung> a) Einrichtung zum Unterbrechen der Verbindung zwischen Motor u. Getriebe bei Fahrzeugen: dann muss ich ihn ans Steuer lassen, weil er nervös wird, das Auto tut ihm Leid, die K. kracht jedes Mal, wenn ich gefahren bin (Schwaiger, Wie kommt 116); die K. lösen, nachstellen; mit schleifender (noch nicht voll eingerückter) K. fahren; b) Pedal, mit dessen Hilfe die ↑Kupplung (3 a) betätigt wird: die K. treten, zu schnell loslassen.
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Kụp|pe|lung: Kupplung.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Kuppelung — Kụp|pe|lung vgl. Kupplung …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Motorwagen — (hierzu Tafel »Motorwagen I bis III«; Kraftwagen, Kraft oder Selbstfahrer, pferdeloser Wagen etc.), Fahrzeug mit motorischem Antrieb, im engern Sinn (Automobil, Autocar, Autocab) ein von Schienen unabhängiges, motorisch angetriebenes Fahrzeug.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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